AGB
Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von EVENTALS – Eventprofessionals.
Diese gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Bereich Veranstaltungstechnik, Bühnenbau, Messebau und Veranstaltungsstromversorgung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
EVENTALS – Eventprofessionals (Deutsch)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
EVENTALS – Eventprofessionals, Einzelunternehmen, Am Königsweg 17, 48599 Gronau, Deutschland
(nachfolgend „EVENTALS“) und dem Auftraggeber.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn
EVENTALS diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Leistungen
EVENTALS erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen: Vermietung von Veranstaltungs-
und Medientechnik (Ton-, Licht-, Video- und LED-Technik), Vermietung inkl. Auf- und Abbau sowie technischer
Betreuung während der Veranstaltung, Stellung von Technikern/Operatoren,
Full-Service-Veranstaltungstechnik, Bühnenbau sowie temporäre Event- und Sonderkonstruktionen,
Veranstaltungsstromversorgung (z. B. Stromverteilungen, Zuleitungen, mobile Stromversorgung,
Einspeisepunkte) sowie Messebau.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung.
EVENTALS schuldet keinen bestimmten Veranstaltungserfolg, sondern die fachgerechte, dem Stand der
Technik entsprechende Erbringung der vereinbarten Leistungen.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche Auftragsbestätigung durch EVENTALS, oder (b) schriftliche
Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber, oder (c) digitale Bestätigung des Angebots über die
Vermietungs- und Projektsoftware „Rentman“.
Die digitale Bestätigung über Rentman gilt als rechtsverbindliche Willenserklärung und steht einer schriftlichen
Bestätigung gleich.
E-Mail, elektronische Bestätigungen sowie digitale Freigaben gelten als Schriftform.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht
ausdrücklich anders angegeben.
Zahlungsziel: 7 oder 14 Tage, je nach Vereinbarung. Neukunden: Vorkasse. EVENTALS ist berechtigt,
Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
Bei Zahlungsverzug ist EVENTALS berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen zu berechnen.
§5 Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag nur schriftlich stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Stornierung bei EVENTALS.Es gelten folgende Stornokosten: bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Auftragssumme;
29–14 Kalendertage: 50 %; 13–7 Kalendertage: 75 %; ab 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei
Nichtdurchführung: 100 %.
Individuell angefertigte Leistungen, Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen sowie Leistungen aus dem
Bereich Messebau sind nicht stornierbar und in voller Höhe zu vergüten.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und
ordnungsgemäß zu erbringen. Dazu gehören insbesondere: rechtzeitiger und uneingeschränkter Zugang zu
allen Veranstaltungs- und Aufbauflächen; Bereitstellung geeigneter, sicherer und normgerechter
Stromanschlüsse; Schutz der Technik vor Witterung, Feuchtigkeit, Diebstahl und unbefugtem Zugriff.
Bei Bühnenbau, temporären Konstruktionen und Veranstaltungsstromversorgung gilt zusätzlich: Der
Auftraggeber stellt sicher, dass alle Aufbauflächen tragfähig, eben und für den vorgesehenen Zweck geeignet
sind. Erforderliche Genehmigungen, Abnahmen und behördliche Freigaben (z. B. für Bühnenbau oder
Veranstaltungsstromversorgung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
Verzögerungen, Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen aufgrund fehlender oder mangelhafter
Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.
§7 Gefahrübergang und Haftung für Mietmaterial
Der Auftraggeber haftet für das Mietmaterial ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe für Verlust,
Diebstahl, Beschädigung sowie Witterungs- und Umwelteinflüsse.
Eingriffe, Bedienungen oder Umbauten durch Dritte (z. B. Künstler, DJs, Gasttechniker) erfolgen auf Risiko des
Auftraggebers.
§8 Technische Störungen und Ersatzmaterial
EVENTALS übernimmt keine Garantie für eine vollständig störungsfreie Leistung.
Bei technischen Defekten ist EVENTALS berechtigt, gleichwertiges Ersatzmaterial einzusetzen.
Kurzzeitige technische Störungen (z. B. Funkstörungen, Signalunterbrechungen) begründen keinen Anspruch
auf Minderung oder Schadensersatz.
§9 Wetter und höhere Gewalt
Witterungseinflüsse gelten nicht automatisch als höhere Gewalt.
EVENTALS ist berechtigt, Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken oder abzubrechen, wenn eine
Gefährdung von Personen oder Material besteht. Die vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen.
Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streik) entbindet EVENTALS von der
Leistungspflicht. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind zu vergüten.
§10 Haftung
EVENTALS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EVENTALS ausschließlich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden und
maximal bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes.Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
§11 Subunternehmer
EVENTALS ist berechtigt, Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Ein Vertragsverhältnis besteht
ausschließlich zwischen EVENTALS und dem Auftraggeber.
§12 Foto-, Video- und Referenznutzung
EVENTALS ist berechtigt, Foto- und Videomaterial der Veranstaltung sowie den Namen und das Logo des
Auftraggebers zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich
widersprochen wurde.
§13 Widerrufsrecht (Privatkunden)
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht
gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
§14 Sprache
Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen in andere Sprachen dienen
lediglich der Information.
§15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Gronau
(Westfalen).
§16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.