AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von EVENTALS – Eventprofessionals.
Diese gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Bereich Veranstaltungstechnik, Bühnenbau, Messebau und Veranstaltungsstromversorgung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EVENTALS – Eventprofessionals (Deutsch)

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen

EVENTALS – Eventprofessionals, Einzelunternehmen, Am Königsweg 17, 48599 Gronau, Deutschland

(nachfolgend „EVENTALS“) und dem Auftraggeber.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn

EVENTALS diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§2 Leistungen

EVENTALS erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen: Vermietung von Veranstaltungs-

und Medientechnik (Ton-, Licht-, Video- und LED-Technik), Vermietung inkl. Auf- und Abbau sowie technischer

Betreuung während der Veranstaltung, Stellung von Technikern/Operatoren,

Full-Service-Veranstaltungstechnik, Bühnenbau sowie temporäre Event- und Sonderkonstruktionen,

Veranstaltungsstromversorgung (z. B. Stromverteilungen, Zuleitungen, mobile Stromversorgung,

Einspeisepunkte) sowie Messebau.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der

Auftragsbestätigung.

EVENTALS schuldet keinen bestimmten Veranstaltungserfolg, sondern die fachgerechte, dem Stand der

Technik entsprechende Erbringung der vereinbarten Leistungen.

§3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch: (a) schriftliche Auftragsbestätigung durch EVENTALS, oder (b) schriftliche

Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber, oder (c) digitale Bestätigung des Angebots über die

Vermietungs- und Projektsoftware „Rentman“.

Die digitale Bestätigung über Rentman gilt als rechtsverbindliche Willenserklärung und steht einer schriftlichen

Bestätigung gleich.

E-Mail, elektronische Bestätigungen sowie digitale Freigaben gelten als Schriftform.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht

ausdrücklich anders angegeben.

Zahlungsziel: 7 oder 14 Tage, je nach Vereinbarung. Neukunden: Vorkasse. EVENTALS ist berechtigt,

Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

Bei Zahlungsverzug ist EVENTALS berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen

Bestimmungen zu berechnen.

§5 Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Vertrag nur schriftlich stornieren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der

Stornierung bei EVENTALS.Es gelten folgende Stornokosten: bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Auftragssumme;

29–14 Kalendertage: 50 %; 13–7 Kalendertage: 75 %; ab 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei

Nichtdurchführung: 100 %.

Individuell angefertigte Leistungen, Sonderanfertigungen, Sonderbestellungen sowie Leistungen aus dem

Bereich Messebau sind nicht stornierbar und in voller Höhe zu vergüten.

§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und

ordnungsgemäß zu erbringen. Dazu gehören insbesondere: rechtzeitiger und uneingeschränkter Zugang zu

allen Veranstaltungs- und Aufbauflächen; Bereitstellung geeigneter, sicherer und normgerechter

Stromanschlüsse; Schutz der Technik vor Witterung, Feuchtigkeit, Diebstahl und unbefugtem Zugriff.

Bei Bühnenbau, temporären Konstruktionen und Veranstaltungsstromversorgung gilt zusätzlich: Der

Auftraggeber stellt sicher, dass alle Aufbauflächen tragfähig, eben und für den vorgesehenen Zweck geeignet

sind. Erforderliche Genehmigungen, Abnahmen und behördliche Freigaben (z. B. für Bühnenbau oder

Veranstaltungsstromversorgung) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas

anderes vereinbart wurde.

Verzögerungen, Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen aufgrund fehlender oder mangelhafter

Mitwirkung gehen zulasten des Auftraggebers.

§7 Gefahrübergang und Haftung für Mietmaterial

Der Auftraggeber haftet für das Mietmaterial ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe für Verlust,

Diebstahl, Beschädigung sowie Witterungs- und Umwelteinflüsse.

Eingriffe, Bedienungen oder Umbauten durch Dritte (z. B. Künstler, DJs, Gasttechniker) erfolgen auf Risiko des

Auftraggebers.

§8 Technische Störungen und Ersatzmaterial

EVENTALS übernimmt keine Garantie für eine vollständig störungsfreie Leistung.

Bei technischen Defekten ist EVENTALS berechtigt, gleichwertiges Ersatzmaterial einzusetzen.

Kurzzeitige technische Störungen (z. B. Funkstörungen, Signalunterbrechungen) begründen keinen Anspruch

auf Minderung oder Schadensersatz.

§9 Wetter und höhere Gewalt

Witterungseinflüsse gelten nicht automatisch als höhere Gewalt.

EVENTALS ist berechtigt, Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken oder abzubrechen, wenn eine

Gefährdung von Personen oder Material besteht. Die vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall bestehen.

Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streik) entbindet EVENTALS von der

Leistungspflicht. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind zu vergüten.

§10 Haftung

EVENTALS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EVENTALS ausschließlich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden und

maximal bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes.Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit

gesetzlich zulässig.

§11 Subunternehmer

EVENTALS ist berechtigt, Subunternehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Ein Vertragsverhältnis besteht

ausschließlich zwischen EVENTALS und dem Auftraggeber.

§12 Foto-, Video- und Referenznutzung

EVENTALS ist berechtigt, Foto- und Videomaterial der Veranstaltung sowie den Namen und das Logo des

Auftraggebers zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich

widersprochen wurde.

§13 Widerrufsrecht (Privatkunden)

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen mit festem Termin besteht

gemäß §312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

§14 Sprache

Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen in andere Sprachen dienen

lediglich der Information.

§15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Gronau

(Westfalen).

§16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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